Aus der Chronik von Gießhübel

Franz Wondrejz +

 

Verbriefte Rechte: Zu Beginn des 18. Jahrhunderts war Gießhübel bereits ein bedeutender Ort. In Schriften und Urkunden aus jener Zeit wird der Ort als "Städtlein Teutsch-Güssiebel" bezeichnet. Ein für die Entwicklung des Ortes wichtiges Ereignis brachte das Jahr 1706. Da der Ort durch Truppendurchzüge, Einquartierungen und Brandschatzungen viel gelitten hatte und verarmt war, wurde ihm auf wiederholte Fürsprache des damaligen Herrschaftsbesitzers, des Grafen von und zu Colloredo von Opotcno , bei seiner Majestät dem Kaiser Josef I. das Recht erwirkt, zwei Jahrmärkte und einen Wochenmarkt abhalten zu dürfen. In der diesbezüglichen kaiserlichen Urkunde, einem vergilbten Pergament mit dem großen kaiserlichen Siegel in einer Kapsel heißt es u.a. wörtlich: "Wir, Joseph, von Gottes Gnaden erwählter römischer Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reiches, König zu Ungarn, Böhmen, Dalmatien usw., bekennen öffentlich in diesem Brief und thun kund jedermanniglich, dass uns unser Rath, Kämmerer und lieber getreuer Hieronymus Graf von und zu Colloredo auf Opotcno zu vernehmen gegeben, dass das zu seiner Herrschaft gehörige Städtchen Teutsch-Güssiebel durch Durchmarsch, Einquartierung und Contribution unserer kaiserlichen Soldateska in große Armut geraten ist..., Wir ihm zwei Jahr- und einen Wochenmarkt gnädigst zu erteilen geruhet..., gegeben den fünften Monatstag Novembris nach Christi unseres lieben Herrn gnadenreicher Geburt im siebenhundertsten Jahre Joseph I."

Von Seiten des Herrschaftsbesitzers wurde den Beamten die Emporbringung des Städtchens und seiner Märkte dringendst eingeschärft, dem Ort noch ein dritter Jahrmarkt erwirkt. Ferner erlangte das Städtchen eigene Gerichtsbarkeit und das Recht, den Pranger aufzustellen. (Bezügliche Urkunden im Archiv in Opocno). – An der Spitze der Gemeinde standen damals ein Ober-Richter, ein Richter und 5 Ratsmänner. Der wichtigste Oberrichter jener Zeit war Daniel Hieronymus Stonner. Er ließ sich das Wohl der Gemeinde besonders angelegen sein. Es gelang ihm, die Ortsbewohner gegen Barzahlung von jährlich 400 fl. (Gulden) von der schuldigen Robot zu befreien. (Urkunde vom 15. Juli 1788).

Auszug aus: "Trostbärnla" 1982, Seite 71